Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für McEagle Gastro AI

Stand: 25. September 2026 – ausschließlich für Unternehmer (B2B)

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bereitstellung von McEagle Gastro AI durch die McEagle Enterprises LLC, 30 N Gould St Ste N, Sheridan, WY 82801, USA, vertreten durch Dencel Pascal Werner, nachfolgend „McEagle", gegenüber dem bestellenden Geschäftskunden beziehungsweise Vertriebspartner, nachfolgend „Kunde".

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und vergleichbar geschäftlich handelnde Organisationen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. McEagle darf einen geeigneten Nachweis verlangen und die Freischaltung bis zur Klärung zurückhalten.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn McEagle ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsmodell und Restaurant-Accounts

McEagle Gastro AI wird im Partner-/Reseller-Modell bereitgestellt. Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber McEagle ist der Kunde. Der Kunde darf die vereinbarten Restaurant-Accounts im Rahmen seines eigenen Leistungsangebots für die von ihm betreuten Restaurantkunden einrichten und verwalten.

Jede kostenpflichtige Lizenz gilt für genau einen aktiven Restaurant-Account. Die Verwendung eines Accounts für mehrere rechtlich oder wirtschaftlich getrennte Restaurantbetriebe ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Zwischen McEagle und dem Restaurant entsteht kein eigener entgeltlicher Vertrag, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde ist für seine Verträge, Preise, Leistungsversprechen, Rechnungen und rechtlichen Hinweise gegenüber den Restaurants selbst verantwortlich.

3. Vertragsschluss und Freischaltung

Die Darstellung auf Landingpages und in Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des elektronischen Checkouts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Einrichtung beziehungsweise Freischaltung des Restaurant-Accounts oder Beginn der Leistungserbringung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Voraussetzungen der Freischaltung sind eine erfolgreiche Zahlungsautorisierung, vollständige und richtige Kundenangaben, die Bestätigung der B2B-Eigenschaft sowie die wirksame Einbeziehung dieser AGB und – soweit personenbezogene Restaurant- oder Gästedaten verarbeitet werden – der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich der anwendbaren Transferregelungen.

Der Kunde hält Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- und Zahlungsdaten aktuell.

4. Leistungsumfang

McEagle stellt für die Vertragsdauer einen vorkonfigurierten Restaurant-Account auf einer cloudbasierten CRM-, Automations- und Kommunikationsplattform bereit.

Der vereinbarte Grundumfang umfasst insbesondere:

  • einen vorkonfigurierten Restaurant-Account;
  • eine vorbereitete Wissensbasis für Websiteinhalte und FAQ;
  • KI-gestützte Beantwortung typischer Kundenfragen;
  • Kommunikation über die vom Restaurant verbundenen und technisch freigegebenen Kanäle Instagram, Facebook Messenger und WhatsApp;
  • vorbereitete Kommentar- beziehungsweise Keyword-zu-Direktnachricht-Abläufe für Instagram und Facebook;
  • strukturierte Aufnahme von Reservierungsanfragen und Weiterleitung an das Restaurant;
  • einen Ablauf, mit dem die sachliche Rückmeldung eines Mitarbeiters kundenfreundlich formuliert versendet werden kann;
  • E-Mail-Kommunikations- und Marketingfunktionen im vereinbarten Plattformumfang;
  • die im bereitgestellten Master-Setup enthaltenen Workflows, Felder, Tags, Prompts und Vorlagen;
  • die vereinbarte technische Bereitstellung und technischen Support nach Ziffer 12.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ergänzend aus der bei Bestellung angezeigten Leistungsbeschreibung. McEagle darf technisch gleichwertige Funktionen austauschen, wenn der wesentliche Vertragsnutzen erhalten bleibt.

5. Einrichtung, Kanalverbindungen und Aktivierung

Die inhaltliche Einrichtung für das jeweilige Restaurant – insbesondere Einpflegen und Prüfen von Website, FAQ, Speisekarte, Öffnungszeiten, Preisen, Reservierungsregeln und Kontaktdaten – übernimmt der Kunde beziehungsweise eine von ihm beauftragte Person anhand der bereitgestellten Anleitung, soweit keine individuelle Einrichtung durch McEagle vereinbart wurde.

Instagram, Facebook, WhatsApp, E-Mail-Domain und sonstige externe Konten müssen durch den jeweiligen Berechtigten verbunden und von den Plattformanbietern freigegeben werden. McEagle schuldet keine Freigabe durch einen Drittanbieter.

Der Conversation-AI-Bot wird im Master-Setup grundsätzlich deaktiviert bereitgestellt. Der Kunde darf ihn erst aktivieren, nachdem Wissensbasis, Prompts, Eskalationsregeln, Kanalverbindungen und Testgespräche für das konkrete Restaurant geprüft wurden.

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6. Automatisierte Kommunikation und Reservierungsanfragen

Der Kunde darf Automationen ausschließlich im Rahmen geltender Gesetze und Plattformregeln einsetzen. Unaufgeforderte Massenkommunikation, Spam, irreführende Nachrichten, gekaufte Einwilligungen und die Umgehung technischer Nachrichtenfenster sind unzulässig.

Kommentar- und Keyword-Automationen dürfen nur gegenüber Personen eingesetzt werden, deren konkrete Interaktion und der jeweilige Plattformrahmen eine entsprechende Nachricht zulassen. Ein allgemeiner Anspruch, beliebige Follower automatisiert anzuschreiben, besteht nicht.

Eine durch den Bot erfasste Reservierungsanfrage ist keine verbindliche Tischreservierung. Eine Reservierung wird erst verbindlich, wenn das Restaurant sie ausdrücklich bestätigt. Der Kunde muss dies in Bottexten und internen Abläufen eindeutig abbilden.

7. KI-Funktionen, menschliche Kontrolle und Allergien

KI-generierte Antworten können unvollständig, veraltet, missverständlich oder fehlerhaft sein. McEagle schuldet keine fehlerfreie inhaltliche Entscheidung der KI.

Der Kunde stellt sicher, dass der Bot gegenüber Nutzern als KI beziehungsweise automatisierter digitaler Assistent erkennbar ist und eine geeignete Möglichkeit zur menschlichen Kontaktaufnahme oder Übergabe besteht.

Der Bot darf keine medizinischen Diagnosen, Behandlungsempfehlungen oder verbindlichen individuellen Gesundheitsauskünfte erteilen. Bei schweren Allergien, medizinischen Risiken, Beschwerden, Zahlungsstreitigkeiten, verbindlichen Reservierungsentscheidungen oder anderen risikobehafteten Sachverhalten muss eine menschliche Prüfung erfolgen.

Der Kunde prüft Wissensbasis, Preise, Speisekarte, Allergene, Öffnungszeiten und alle geschäftskritischen Angaben regelmäßig und aktualisiert sie unverzüglich bei Änderungen.

8. Pflichten und Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • die Restaurantkunden ordnungsgemäß zu legitimieren und nur berechtigten Personen Zugang zu geben;
  • die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Restaurantinformationen zu prüfen;
  • erforderliche Datenschutzinformationen, Einwilligungen, Impressums- und Kennzeichnungspflichten gegenüber Restaurants und Endkunden sicherzustellen;
  • Wettbewerbs-, Datenschutz-, Telemedien-, Telekommunikations- und Plattformregeln einzuhalten;
  • Zugangsdaten zu schützen und privilegierte Zugänge mit Mehrfaktor-Authentifizierung abzusichern;
  • Sicherheitsvorfälle, Fehlversand und unberechtigte Zugriffe unverzüglich zu melden;
  • keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, irreführenden oder schutzrechtsverletzenden Inhalte zu verarbeiten;
  • keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten gezielt zu erheben, sofern deren Verarbeitung nicht ausdrücklich vereinbart, erforderlich und rechtlich abgesichert ist;
  • McEagle die für Fehleranalyse und Vertragserfüllung erforderliche Mitwirkung zu leisten.

Der Kunde ist für Handlungen seiner Beschäftigten, Beauftragten und Restaurantnutzer im Rahmen seines Verantwortungsbereichs wie für eigene Handlungen verantwortlich.

9. Preise, Grundgebühr und Steuern

Die monatliche Grundgebühr beträgt 149,00 EUR netto je aktivem Restaurant-Account, sofern im Checkout oder in einer individuellen Vereinbarung kein anderer Preis ausgewiesen ist. Hinzu kommen anwendbare Steuern.

Die Grundgebühr wird zu Beginn jedes monatlichen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Der Kunde ermächtigt McEagle und den eingesetzten Zahlungsdienstleister, fällige Grundgebühren sowie ordnungsgemäß abgerechnete nutzungsabhängige Entgelte über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

Der Kunde ist für richtige Unternehmens-, Länder- und Steuerangaben verantwortlich. Ein anwendbares Reverse-Charge-Verfahren oder sonstige steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den im Checkout geprüften Angaben.

10. Enthaltenes Guthaben und nutzungsabhängige Kosten

In der monatlichen Grundgebühr enthalten sind:

  • die technische WhatsApp-Grundgebühr für einen freigeschalteten WhatsApp-Zugang des betreffenden Restaurant-Accounts; und
  • ein monatliches Verbrauchsguthaben von 10,00 EUR für innerhalb des Accounts abgerechnete Kommunikations-, KI- und E-Mail-Nutzung.

Das Verbrauchsguthaben ist ein internes, nicht auszahlbares und nicht übertragbares Nutzungsguthaben. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums und wird nicht in Folgemonate übertragen.

Verbrauch oberhalb des enthaltenen Guthabens wird nach tatsächlicher Nutzung und der jeweils aktuellen, vor Nutzung zugänglichen Verbrauchspreisliste abgerechnet. Hierzu können insbesondere KI-Nutzung, WhatsApp-Konversationen, E-Mail-Versand, Premium-Automationsaktionen und vergleichbare nutzungsabhängige Plattformleistungen gehören.

In Fremdwährung berechnete Drittanbieterentgelte werden anhand des für die tatsächliche Abrechnung verwendeten Wechselkurses in Euro umgerechnet. Gesetzliche Steuern und unvermeidbare Zahlungs- oder Währungsumrechnungskosten können zusätzlich anfallen, soweit sie transparent ausgewiesen werden.

Die WhatsApp-Grundgebühr wird nur für tatsächlich aktivierte beziehungsweise abrechenbare Zugänge getragen. Wird WhatsApp wegen fehlender Einrichtung, fehlender Freigabe oder einer Entscheidung des Kunden nicht verwendet, besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Verrechnung der Grundgebühr.

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11. Drittanbieter und Plattformabhängigkeit

Für einzelne Funktionen sind Konten und Freigaben externer Plattformen erforderlich, insbesondere bei Social-Media-, Messaging-, E-Mail-, Zahlungs- und Domainanbietern. Deren Bedingungen, Richtlinien, technischen Grenzen und Verfügbarkeiten gelten zusätzlich.

McEagle hat keinen vollständigen Einfluss auf Funktionen, Schnittstellen, Preise, Freigaben oder Verfügbarkeit externer Anbieter. McEagle unterstützt bei Störungen im zumutbaren Umfang, übernimmt jedoch keine verschuldensunabhängige Garantie für Leistungen Dritter.

McEagle darf betroffene Funktionen vorübergehend beschränken oder anpassen, wenn dies zur Einhaltung verbindlicher Plattformvorgaben, zur Sicherheit oder zur Vermeidung einer weitergehenden Sperrung erforderlich ist.

12. Support

Der enthaltene Support umfasst technische Zugangs-, Aktivierungs-, Abrechnungs- und Störungsanliegen zum bereitgestellten Account. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestehen keine garantierten Reaktionszeiten, keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit und kein persönlicher 1:1-Support.

Nicht umfasst sind insbesondere eine laufende Done-for-you-Betreuung, individuelle Kampagnenstrategie, Rechts- oder Datenschutzberatung, Prüfung sämtlicher Restaurantinhalte, Kundenservice für Restaurantgäste oder eine permanente Überwachung der KI-Kommunikation.

13. Schutz von Konfiguration, Know-how und geistigem Eigentum

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die vertragsgemäße Betreuung der bezahlten Restaurant-Accounts beschränktes Nutzungsrecht.

Sämtliche Rechte an Master-Snapshot, Systemarchitektur, Workflows, Automationen, Promptstrukturen, Vorlagen, Feld- und Taglogik, Dokumentation, Schulungsmaterialien, Marken und sonstigen McEagle-Inhalten verbleiben bei McEagle beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.

Ohne vorherige Zustimmung von McEagle ist es insbesondere unzulässig:

  • Konfigurationen, Workflows, Prompts, Vorlagen oder Snapshot-Bestandteile zu exportieren, zu kopieren, weiterzugeben, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen;
  • die bereitgestellte Konfiguration außerhalb der bezahlten Restaurant-Accounts zu vervielfältigen;
  • vertrauliche Systembestandteile zur Erstellung eines identischen oder im Wesentlichen nachgebildeten Konkurrenzangebots zu verwenden;
  • technische Nutzungsgrenzen oder Zugriffsschutzmaßnahmen zu umgehen;
  • Dritte mit der Rekonstruktion der geschützten McEagle-Konfiguration zu beauftragen.

Diese Beschränkungen gelten nicht für allgemein bekanntes Wissen, rechtmäßig unabhängig entwickelte Lösungen, eigene Inhalte des Kunden oder zwingende gesetzliche Rechte. Rechte an Restaurantinhalten und rechtmäßig eingebrachten Kundendaten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten.

14. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, vertragliche und personenbezogene Informationen vertraulich. Als vertraulich gelten insbesondere Preis- und Partnermodelle, technische Architektur, Zugangsinformationen, Snapshot-Struktur, Prompts, Workflows, Konfigurationslogik, Sicherheitsinformationen und nicht veröffentlichte Produktplanung.

Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Vertragsdurchführung genutzt und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingenden Rechts offenzulegen sind. Für Geschäftsgeheimnisse besteht die Pflicht fort, solange die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllt sind.

15. Nutzungsdaten, Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für eigene Kunden-, Vertrags- und Abrechnungsdaten gilt die Datenschutzerklärung von McEagle Gastro AI.

Soweit McEagle personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Bestandteil des Vertrags. Soweit erforderlich, werden die EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 in der einschlägigen Modulfassung einbezogen.

Der Kunde bleibt gegenüber seinen Restaurantkunden und den betroffenen Personen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, transparente Informationen, erforderliche Einwilligungen, Betroffenenrechte und Löschvorgaben verantwortlich, soweit er Verantwortlicher oder erster Auftragsverarbeiter ist.

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16. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Der Vertrag wird zunächst für einen monatlichen Abrechnungszeitraum geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.

Die Kündigung kann über eine bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform an support@mceagle-enterprises.com erklärt werden. Maßgeblich für das Vertragsende ist das Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums.

Die Kündigung eines einzelnen Restaurant-Accounts lässt andere aktive Restaurant-Accounts unberührt. Eine spätere Reaktivierung oder Neubestellung erfolgt zu den dann geltenden Konditionen.

17. Zahlungsverzug und Sperrung

Schlägt eine Zahlung fehl, dürfen McEagle und der Zahlungsdienstleister weitere zulässige Einzugsversuche durchführen und den Kunden zur Aktualisierung des Zahlungsmittels auffordern.

McEagle darf nutzungsabhängige Funktionen sofort beschränken, wenn andernfalls weitere Kosten entstehen. Der Restaurant-Account darf nach vorheriger Mitteilung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen kurzen Zahlungsfrist bis zum Ausgleich gesperrt werden.

Werden fällige Beträge nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach einer entsprechenden Mitteilung vollständig ausgeglichen, darf McEagle aus wichtigem Grund kündigen. Gesetzliche Verzugszinsen, Verzugspauschalen und angemessene Rechtsverfolgungskosten bleiben unberührt.

18. Vertragsende, Datenexport und Löschung

Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht und der Zugriff auf den betroffenen Restaurant-Account. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten rechtzeitig mit verfügbaren Exportfunktionen zu sichern.

Ein Anspruch auf Übertragung des technischen Accounts in eine eigene oder fremde Plattformstruktur, auf Herausgabe des Master-Snapshots oder auf Fortführung der McEagle-Konfiguration besteht nicht. Eine technisch mögliche Übertragung kann ausschließlich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung erfolgen; geschützte McEagle-Inhalte sind davon ausgenommen.

McEagle löscht oder veranlasst die Löschung aktiver Accountdaten nach Vertragsende gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder dokumentierten Weisungen entgegenstehen.

19. Leistungsänderungen und Verfügbarkeit

Eine jederzeit unterbrechungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung besteht. Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt, externe Plattformen, Kommunikationsnetze oder erforderliche Updates entstehen.

McEagle darf Leistungen aus sachlichem Grund anpassen, insbesondere wegen technischer Weiterentwicklung, Sicherheit, Gesetzes- oder Plattformänderungen. Der wesentliche Vertragsnutzen darf nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

Bei einer vorhersehbaren wesentlichen Verringerung einer ausdrücklich zugesagten Kernleistung wird der Kunde grundsätzlich mindestens 14 Tage vorher informiert und kann den betroffenen Account zum Änderungszeitpunkt außerordentlich kündigen. Dringende Sicherheits- oder Rechtsänderungen dürfen ohne Vorlauf umgesetzt werden.

20. Keine Erfolgs-, Reichweiten- oder Umsatzgarantie

McEagle schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten Umsatz, Gewinn, Reservierungsumfang, Neukundenzuwachs, Leadumfang, Reichweite, Nachrichtenzustellung, Öffnungsrate oder wirtschaftlichen Erfolg.

Beispiele, Demonstrationen und Prognosen sind keine Garantien. Ergebnisse hängen insbesondere von Restaurantangebot, Bekanntheit, Content, Kundeninteraktion, Datenqualität, Plattformfreigaben, Einwilligungen und Umsetzung des Kunden ab.

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21. Mängelanzeige und Mitwirkung

Der Kunde meldet erkennbare Störungen unverzüglich und nachvollziehbar und stellt die zur Analyse erforderlichen Informationen bereit. McEagle erhält eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Abhilfe.

McEagle ist nicht zur Abhilfe verpflichtet, soweit eine Störung auf eigenmächtigen Änderungen, fehlerhaften Daten, nicht unterstützten Integrationen, fehlenden Plattformfreigaben oder einer vertragswidrigen Nutzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht.

Soweit mietrechtliche Vorschriften anwendbar sind, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ausgeschlossen, sofern McEagle den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

22. Haftung

McEagle haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverluste haftet McEagle im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei angemessener regelmäßiger Sicherung durch den Kunden entstanden wäre.

Für fehlerhafte KI-Antworten, Restaurantinformationen oder Automationen besteht eine Haftung nur, soweit McEagle die zugrunde liegende Pflichtverletzung nach den vorstehenden Maßstäben zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

23. Freistellung

Der Kunde stellt McEagle von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Inhalten, unerlaubter Kommunikation, unzureichenden Einwilligungen, Datenschutzverstößen, fehlerhaften Restaurantangaben, Schutzrechtsverletzungen oder sonstiger vertragswidriger Nutzung beruhen.

Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. McEagle informiert den Kunden über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm im rechtlich und tatsächlich zumutbaren Umfang die Mitwirkung an der Verteidigung.

24. Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund für McEagle liegt insbesondere vor bei erheblichem oder wiederholtem Vertragsverstoß, Zahlungsverzug trotz Fristsetzung, unberechtigter Weitergabe oder Vervielfältigung geschützter Konfigurationen, rechtswidriger Kommunikation, erheblichem Verstoß gegen Plattformregeln oder Gefährdung der Systemsicherheit.

Soweit angemessen, wird vor Kündigung eine Abmahnung oder Frist zur Abhilfe gesetzt. Sofortige Schutzmaßnahmen bleiben bei erheblichen Rechts-, Sicherheits- oder Reputationsrisiken zulässig.

25. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes und auch bei angemessener Vorsorge nicht vermeidbares Ereignis verursacht wird. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich und bemüht sich um Schadensminderung.

Dauert die erhebliche Beeinträchtigung länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil in Textform kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für dauerhaft nicht erbringbare Zeiträume werden erstattet.

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26. Subunternehmer und Übertragung

McEagle darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dienstleister und Subunternehmer einsetzen. Datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von McEagle übertragen. § 354a HGB und sonstige zwingende Übertragungsrechte bleiben unberührt.

27. Änderungen und Mitteilungen

Für den Vertrag gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB. Vertragsbezogene Mitteilungen dürfen an die hinterlegte E-Mail-Adresse und über Hinweise im Account erfolgen. Der Kunde hält diese Kommunikationswege erreichbar.

Rein redaktionelle Korrekturen, Kontaktänderungen und Änderungen ohne nachteilige Auswirkung dürfen mitgeteilt werden. Sonstige Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer in diesen AGB vorgesehenen Änderungsbefugnis.

28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen, soweit diese Rechtswahl zulässig ist.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung wirksam getroffen werden kann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von McEagle in Sheridan, Wyoming, USA. McEagle darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

29. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Abreden haben gemäß § 305b BGB Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollten zu Beweiszwecken in Textform dokumentiert werden. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nichts anderes vereinbart wird.

30. Kontakt

McEagle Enterprises LLC
30 N Gould St Ste N
Sheridan, WY 82801
USA
E-Mail: support@mceagle-enterprises.com

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